Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf:
Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) sind Banken dazu verpflichtet, ihre Systeme für Anfragen von Dritten (Third Party Provider = TPP) mit Hilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen, wie z. B. das Einleiten von Zahlungen oder den Abruf von Kontoinformationen.
Unser Dienstleister, der Bank-Verlag (BV), stellt seinen Kunden diese Schnittstelle auf Basis des Berlin Group Standards (Version 1.3) zur Verfügung.
Für Softwareentwickler stellen wir unter folgendem Link die benötigten Informationen zur Verfügung.